Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.